Die Anwendung der dargelegten Verfassungsgrundsätze über die quantitative Festlegung einer Gebühr stösst auf praktische Schwierigkeiten, wenn das Notariat freiberuflich organisiert ist (vgl. dazu ausführlich BGE 103 Ia 85, Erw. 5c). Das Bundesgericht gelangte daher zum Schluss, dass sich die verfassungsrechtliche Überprüfung kantonaler Notariatsgebühren bei freiberuflicher Organisation aus praktischen Gründen auf die folgenden Gesichtspunkte beschränken muss: Die im konkreten Fall erhobene Gebühr muss in einem vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.