c-h GSchG) ist der Rahmen der Ermächtigungsnorm eingehalten. Die konkreten Werte des Raumbedarfs, die dann Eingang in die Gewässerschutzverordnung fanden, waren in den parlamentarischen Beratungen auch bekannt (Bericht der ständerätlichen Kommission UREK vom 12. August 2008, in: BBl 2008, S. 8059). Vergleichbare Vorgaben einer Rahmenordnung finden sich auch im Bereich Hochwasserschutz (vgl. Merkblatt für die Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser, abrufbar unter: www.ag.ch; Hoch- 2012 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 163