Eine Förderung der ärztlichen Grundversorgung mittels einer erleichterten Zulassung der Ärzte zur Medikamentenabgabe überschreitet die Grenzen der gesetzlichen Befugnisse des Regierungsrates aus § 40 GesG und die (Förder-) Massnahme in der Verordnung verletzt die Grundordnung der Selbstdispensation in § 44 GesG und damit den Grundsatz der Gewaltenteilung. 2010 Schulrecht 221 IX. Schulrecht