So können im Normenkontrollverfahren nur schwere Verfahrensfehler, die zur Nichtigkeit einer Norm führen, berücksichtigt werden. Soweit im Folgenden von einem schweren Mangel die Rede ist, wird darunter ein zur Nichtigkeit führender Mangel verstanden. II. 1. (…) 2. 2.1. Die Gesuchsteller beanstanden einzelne Parameter, die bei der Ermittlung des Prozentsatzes von 3,12 % im Rechtsetzungsverfahren berücksichtigt wurden, und ihre Rügen betreffen damit das Zustandekommen der beanstandeten Norm in Anhang IV Ziff.