3.2.3. In Bezug auf die Interessenlage der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes beim Vertragsabschluss 1986 bzw. die von ihnen verfolgten Ziele ist offensichtlich, dass sie im Zusammenhang mit dem Bau der Zivilschutzund Sportanlage ein wildes Parkieren auf ihren beiden Parzellen (und wohl auch auf den umliegenden Strassen) befürchteten und deshalb Parkmöglichkeiten auf der vertraglich vereinbarten Fläche sicherstellen wollten. Infolgedessen dürften sie primär an einer weitgehenden Freihaltung der Fläche interessiert gewesen sein, während die Beschaffenheit der Parkmöglichkeiten für sie wohl eher von untergeordneter Bedeutung war.