Der hintere Teil weise jedoch ein ungünstiges Gefälle auf und habe nur Wiese als Untergrund, was der Verwendung als Parkplatz entgegenstehe. Es hätte dem Willen der Parteien beim Abschluss des Vertrages entsprochen, dass die vereinbarte Fläche bei Anlässen als Parkplatz zur Verfügung stehe, d.h. dass die Gemeinde die Fläche uneingeschränkt freihalte sowie mit einem normenkonformen Gefälle und einem geeigneten Untergrund wie beispielsweise Kies versehe. Dies ergebe sich bereits aus dem Vertragswortlaut "die restliche Parzelle oberhalb der Sportanlage" stehe als "Auto-Parkplatz zur Verfügung";