Die Klägerin informierte die Beklagte mit Schreiben vom 29. November 2024, dass sie beabsichtige, eine verwaltungsgerichtliche Klage infolge Vertragsverletzung zu erheben. Die Klägerin ersuchte die Beklagte diesbe- -6- züglich um eine Stellungnahme, um allenfalls eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen (Klagebeilage 4). Die Beklagte wies die geltend gemachten Ansprüche mit Schreiben vom 30. Januar 2025 zurück. Das Vorverfahren wurde somit ordnungsgemäss durchgeführt.