Die Vereinbarung 1986 wurde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens betreffend die Zivilschutz- und Sportanlage getroffen und bildete die Grundlage für den Rückzug der seinerzeit von der Klägerin und ihrem verstorbenen Ehemann erhobenen Einsprache. Der Vertrag wurde folglich im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens abgeschlossen. Beabsichtigt wurde mit der Einsprache unter anderem eine Erhöhung des Parkplatzangebots. Dabei handelt es sich um eine Frage des öffentlichen Rechts. Insgesamt ist – in Übereinstimmung mit den Parteien – von einem verwaltungsrechtlichen Vertrag auszugehen.