3. Am 17. bzw. 22. Oktober 2001 unterzeichneten A._____ und B._____ einerseits sowie der Gemeinderat Q._____ andererseits eine weitere schriftliche Vereinbarung (Vereinbarung 2001). Darin wurde festgehalten: […] 1. Wie bereits im Protokollauszug vom 4.6.2001 dargelegt, wird die Vereinbarung vom 2.6./17.6.1986 nach wie vor als erfüllt und weiterhin als gültig erachtet. 2. B._____ und A._____ anerkennen, dass inskünftig nur noch der im Eigentum der Gemeinde verbleibende Teil der Wiese der Parzelle bbb als Parkmöglichkeit bei Festanlässen zur Verfügung steht. 3.-5. […]