Darüber hinaus bringt der Kläger vor, als er den Verwaltungsgerichtspräsidenten darüber informiert habe, dass er für die termingerechte Fertigstellung des Protokolls Überstunden werde leisten müssen, habe ihm dieser entgegnet, dass dies nicht nötig sei. Der Verwaltungsgerichtspräsident hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass er die Leistung von Überstunden ablehnt. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass von einem Rechtspraktikanten durchaus erwartet werden darf, dass er in der Lage ist, neun A4-Seiten mit handschriftlichen Notizen innerhalb eines kompletten Arbeitstages (Nachmittag des 18. März 2024 und Vormittag des 19. März 2024) in ein Word-Dokument zu übertragen.