Ein Langprotokoll, das im Rahmen einer Verhandlung erstellt wird, gibt sinngemäss den Verlauf der Verhandlung sowie die Aussagen aus Partei- und Zeugenbefragungen wieder. Im Gegensatz zum Urteilsdispositiv wird das Protokoll im Anschluss an die Verhandlung weder an die Parteien ausgehändigt noch in den darauffolgenden Tagen an diese verschickt, sondern dient lediglich als Grundlage für das begründete Urteil, welches rund eine Woche nach der Verhandlung an die Parteien versendet wird. Weshalb die zuständige Gerichtsschreiberin den Abgabetermin vorverlegt hatte, geht aus den Einga- - 21 -