6. 6.1. 6.1.1. Der Kläger fordert vom Beklagten schliesslich die monetäre Abgeltung von 4.92 Überstunden. Hierzu führt er aus, er habe am 18. März 2024 an einer Verhandlung teilgenommen und im Anschluss ein Langprotokoll erstellen müssen. Konkret habe er neun A4-Seiten mit handschriftlichen Notizen in ein Word-Dokument überführen müssen. Als Abgabetermin sei der Abend des Folgetages festgelegt worden. Im Anschluss an die Verhandlung, kurz vor Mittag des 18. März 2024, habe die zuständige Gerichtsschreiberin den Kläger jedoch darüber informiert, dass das Langprotokoll nun am 19. März 2024 um 14:00 Uhr fertig sein müsse.