Dadurch zeigte sich rasch, dass der Kläger das Anforderungsprofil zumindest zu Beginn des Praktikums nicht erfüllte. Indem der Kläger sodann auch nach den Gesprächen, in welche fast alle Mitarbeitenden der ... Kammer des Verwaltungsgerichts involviert waren, nicht einsehen konnte, dass von ihm ein anderes Verhalten gefordert wurde, mussten seine Vorgesetzten davon ausgehen, dass er auch nach Abschluss der Probezeit nicht in der Lage sein werde, das geforderte Stellenprofil zu erfüllen. - 17 -