Darüber hinaus zeigen sowohl die Ausführungen des Klägers wie auch jene des Beklagten, dass es zwischen dem Kläger und den Mitarbeitenden der ... Kammer des Verwaltungsgerichts bereits in den ersten drei Wochen seiner Anstellung mehrfach zu Diskussionen und Unstimmigkeiten gekommen ist. Ebenfalls zeigt sich, dass der Kläger offenbar Mühe bekundete, den Anforderungen, welche das Verwaltungsgericht an seine Praktikanten stellt, gerecht zu werden. Dies wird insbesondere in Bezug auf die geforderte Selbständigkeit deutlich. Zwar steht auch beim Rechtspraktikum am Verwaltungsgericht die Ausbildung der Praktikanten im Vordergrund.