Er sei sehr kritikfähig und lerne gerne aus Fehlern. Seine offene, analytische und sehr pflichtbewusste Persönlichkeit könne und müsse er aber nicht ändern, nur weil die Rechtspraktikantin B._____ situationsbedingt ihre Emotionen nicht im Griff habe, was ihm zu Unrecht zum Vorwurf gemacht worden sei (vgl. Klage, S. 15).