4. 4.1. 4.1.1. In materieller Hinsicht begründet die Anstellungsbehörde die ordentliche Kündigung des Klägers damit, dass er von Beginn weg grosse Mühe bekundet habe, die Anweisungen der anderen Praktikanten, welche bereits zu stellvertretenden Gerichtsschreibern befördert wurden, zu akzeptieren. Insbesondere sei es ihm nicht möglich gewesen, Arbeitsanweisungen der Vorgesetzten kommentarlos zu akzeptieren und umzusetzen. Vielmehr habe der Kläger beinahe jede Anweisung hinterfragt und darüber diskutieren wollen.