3.3. § 10 Abs. 1 lit. c PersG unterscheidet bei den Voraussetzungen für die ordentliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht dazwischen, ob sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet oder diese bereits abgeschlossen hat. Es stellt sich daher die Frage, ob die besondere Natur der Probezeit als ein auf Probe abgeschlossenes, lockeres Vertragsverhältnis eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen vermag.