Ebenfalls bestätigt der Kläger mehrfach, dass er sehr oft Fragen stellte und dies bei den anderen Mitarbeitern nicht immer auf Verständnis stiess. Dass er durch diese ständige und zum Teil übermässige Fragerei die Arbeit der anderen Praktikanten und Gerichtsschreibenden hinderte und so den Arbeitsbetrieb der ... Kammer des Verwaltungsgerichts störte, scheint der Kläger jedoch weder nach den beiden Gesprächen vom 14. und 20. März 2024 noch bis heute eingesehen zu haben. Im Ergebnis sind seiner Stellungnahme auch hinsichtlich dieses Kritikpunkts keine Ausführungen zu entnehmen, welche den Darstellungen der Anstellungsbehörde widersprechen würden.