Auch wenn der Kläger dies selbst offensichtlich nicht erkennt, bestätigt er mit seinen eigenen Ausführungen in der Stellungnahme vom 26. März 2024 die Kritikpunkte der Anstellungsbehörde. So geht aus seinen Ausführungen klar hervor, dass er die Kritik des Verwaltungsgerichtspräsidenten nicht einfach akzeptieren konnte, sondern zu jedem Punkt eine Diskussion beginnen wollte, wie und weshalb ein Fehler zustande gekommen war. Dabei liegt es auf der Hand, dass ein Praktikant bei seinem ersten Urteil noch Fehler macht, dient das Praktikum schliesslich auch seiner Ausbildung. Hierfür braucht es keine Rechtfertigung.