Dass es immer wieder zu Diskussionen mit den Mitarbeitenden der ... Kammer des Verwaltungsgerichts kam, wird vom Kläger nicht bestritten. In Bezug auf das Gespräch vom 20. März 2024 führte der Kläger in seiner Stellungnahme vom 26. März 2024 aus: "Zu Beginn der Besprechung sagte ich nur, dass ich um all diese Formalitäten, welche Sie korrigierten, nichts wusste; wohlweislich, was gerichtstechnisch Usus ist. Daraufhin sagten Sie mir, dass ich mich nicht zu rechtfertigen bräuchte. Wie konnte ich im Voraus wissen, was Ihnen bei der Korrektur in formeller Sicht so wichtig ist?