2.3. 2.3.1. Am 21. März 2024 fand zwischen dem Kläger, dem Verwaltungsgerichtspräsidenten und Oberrichter F._____ ein persönliches Gespräch statt. Anlässlich dieses Gesprächs wurde dem Kläger das Schreiben "Rechtliches Gehör zur Kündigungsabsicht während Probezeit" ausgehändigt (vgl. Klageantwortbeilage 5). In der Folge standen dem Kläger aufgrund der Freistellung fünf volle Tage zur Verfügung, um eine Stellungnahme zu verfassen.