Das Kriterium von § 15 lit. b i.V.m. § 17 VSBF, eine Zuweisung in die Privatschule bzw. in eine Sonderschule durch den SPD, ist jedenfalls nicht gegeben. Im Weiteren handelt es sich bei der Privatschule X in S._____ um keine im Kanton Aargau anerkannte Sonderschule (vgl. https://www.ag.ch/de/themen/soziales-gesellschaft/leben-mit-behin- derung/kinder-und-jugendliche/sonderschulung-und-berufsbildung, zuletzt besucht am 29. Oktober 2025). Die Voraussetzung von § 15 lit. d VSBF ist somit ebenfalls nicht erfüllt.