3.2. Mit Fachbericht vom 19. August 2020 diagnostizierte das ASS bei C._____ eine Redeflussstörung (Stottern) (siehe vorne Prozessgeschichte lit. A/1). Den Eltern wurde empfohlen, die Logopädin oder den Logopäden vor Ort und solche, die spezifisch mit Kindern mit Redeflussstörungen arbeiten, zu kontaktieren und C._____ auf die Warteliste setzen zu lassen. Eine Sonderschulbedürftigkeit war weder Gegenstand der Abklärung noch äusserte sich das ASS diesbezüglich. Mit Fachbericht vom 5. August 2024 diagnostizierte der SPD bei C._____ eine schwere Kommunikationsstörung und empfahl die Einleitung von Massnahmen zum Nachteilsausgleich (siehe vorne Prozessgeschichte lit.