1.2. Die Kläger behaupten künftig monatlich anfallende Kosten von Fr. 1'750.00. Diese Kosten werden nicht näher belegt und es liegt kein Vertrag mit der Privatschule X in S._____ vor. Die behaupteten Kosten werden jedoch von der Beklagten nicht bestritten. Ob diese gesamthaft auch schlüssig behauptet wurden, kann an dieser Stelle offenbleiben, da, wie nachfolgend aufgezeigt wird, ohnehin kein Anspruch auf Übernahme der Schulkosten besteht (siehe hinten Erw. II/5).