Der geforderte Betrag wird im Rechtsbegehren nicht beziffert. Aus der Klagebegründung ergibt sich einzig, dass sich aktuell die Schulkosten monatlich auf Fr. 1'750.00 belaufen (Klage, Rz. 40). Beantragt ist eine Kostenübernahme für den Rest der Grundschulzeit. Allerdings ist unklar, ob damit nur die Primarstufe oder die ganze obligatorische Schulzeit gemeint ist. Wie lange C._____ effektiv in der Privatschule X verbleiben wird, ist ohnehin ungewiss. Insgesamt erscheint zumindest fraglich, ob und gegebenenfalls inwieweit auf den Antrag auf Kostenübernahme eingetreten werden darf. Mit Blick auf den Verfahrensausgang kann die Frage indessen offenbleiben (siehe hinten Erw. II/5).