Vor der Klageerhebung ersuchten die Klägerin 1.1 und der Kläger 1.2 die Beklagte darum, die Kosten für den Privatschulbesuch von C._____ zu übernehmen (siehe vorne Prozessgeschichte lit. B/1). Der Gemeinderat Q._____ lehnte den Antrag mit Beschluss vom 23. Juni 2025 ab (siehe vorne Prozessgeschichte lit. B/2). Damit wurde das Vorverfahren durchgeführt; ein Anspruch der Kläger auf eine weitergehende Begründung des gemeinderätlichen Beschlusses bestand nicht (vgl. Klage, Rz. 3).