dass, der angefochtene Entscheid aufzuheben ist, und die Gemeinde Q._____ zu verpflichten ist, die Kosten für den Besuch der Privatschule von C._____, geb. tt.mm.jjjj, in der Privatschule X, S._____, zu übernehmen; und zwar möglichst für den Rest der Grundschulzeit; eventualiter ist der Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen, zum Erlass eines neuen Entscheides; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin (inkl. Mwst).