A. 1. C._____, geb. tt.mm.jjjj, wohnhaft in Q._____, wurde am Zentrum Aargauische Sprachheilschule (ASS) im Oktober 2019 logopädisch abgeklärt und anschliessend für drei Monate aufgrund einer Redeflussstörung (Stottern) logopädisch therapiert. Im August 2020 trat C._____ in den Kindergarten Q._____ ein. Gemäss Angaben ihrer Eltern erhielt sie dort ab März 2021 zusätzlich logopädische Therapiestunden. Im August 2022 begann C._____ die Primarschule Q._____, wo sie zunächst nicht mehr wegen ihres Stotterns, sondern wegen "S und SCH" therapiert wurde.