Dies gilt umso mehr, als sich in den Akten nicht der geringste Hinweis findet, dass sich die Eltern vorgängig je an den Gemeinderat bzw. die Schulleitung (oder andere Vertreter der Schule) gewandt und die damalige schulinterne Therapie ihres Sohnes beanstandet bzw. eine alternative Lösung gewünscht hätten. Vielmehr geht aus den Akten hervor, dass der Kläger (bzw. seine Eltern) die Therapie der Primarschule ohne vorgängige Ankündigung am 23. Oktober 2023 abbrach, was die Eltern der Logopädin gleichentags telefonisch und dem Klassenlehrer am nächsten Tag über die schulinterne Kommunikationsplattform "Klapp" mitteilten (vgl. Stellungnahme der Schul-