Insbesondere sei er im Gruppenunterricht nicht gezielt gefördert worden. Weil er bereits die 6. Klasse besucht habe, hätten seine Eltern rasch handeln und die C._____ aufsuchen müssen. Im Bericht der "C._____" sei "ausdrücklich fest[gehalten], dass A._____ eine regelmässige wöchentliche Therapie braucht" (Klage, Rz. 7). Mit ihrem Angebot gewährleiste die Beklagte keinen angemessenen Sprachheilunterricht; sie "beseitige" die Benachteiligung des Klägers nicht. Eine Chancengleichheit werde so nicht erreicht, was seine verfassungsmässigen Rechte und Ansprüche gemäss BehiG verletze (Klage, Rz.