ten (lit. c) und degressiven Entwicklungen entgegenzuwirken (lit. d). Zu den pädagogisch-therapeutischen Angeboten gehört insbesondere der Sprachheilunterricht (§ 12 Abs. 2 lit. a VSBF). Dieser umfasst für Kinder und Jugendliche mit einer Störung des Sprechens und der Sprache unter anderem die logopädische Therapie oder Lese-Rechtschreibstörung-Therapie (§ 26 Abs. 1 lit. b VSBF). Die Schulleitung plant den Sprachheilunterricht in Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrpersonen (§ 6a Abs. 1 VSBF). Dieser wird durch Fachpersonen erteilt, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen (§ 6a Abs. 2 VSBF). Gemäss § 31 Abs. 1