Nach § 12 Abs. 1 VSBF ergänzen pädagogisch- und medizinisch-thera- peutische Angebote nach Bedarf Unterricht, Betreuung oder Pflege mit dem Ziel, Beeinträchtigungen zu vermindern oder zu beheben (lit. a), Entwicklungen zu ermöglichen (lit. b), erreichte Entwicklungsniveaus zu erhal- - 10 -