II. 1. Vorliegend ist unbestritten, dass der Kläger logopädische Therapie benötigt und im Rahmen der Grundschulung Anspruch auf eine solche hat. Umstritten ist demgegenüber, ob die an der Primarschule Q._____ angebotene logopädische Therapie ausreichend ist oder ob der Kläger mangels eines genügenden Angebots der öffentlichen Schule einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für den privaten Therapiebesuch hat.