1. Es sei der Entscheid des Gemeinderats vom 29. April 2024 aufzuheben und es sei die Kostengutsprache für den Logopädieunterricht von A._____ bei der C._____, D._____ zu bewilligen und es seien die Rechnungen des Logopädieunterrichts durch die Beschwerdegegnerin [richtig: Beklagte] zu übernehmen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MWST und Auslagen, zu Lasten der Beklagten. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 14. Oktober 2024 beantragte die Beklagte die vollumfängliche Abweisung der verwaltungsgerichtlichen Klage unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers.