2. Im Schuljahr 2023/24 besuchte A._____ die 6. Klasse der Primarschule Q._____. Am 28. September 2023 ordnete der Kinderarzt von A._____ eine logopädische Therapie gemäss Art. 10 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31) an (Klagebeilage 4). Die anschliessende logopädische Abklärung bestätigte starke Hinweise auf eine Lese- und Rechtschreibestörung; zusätzliche logopädische und schulische Massnahmen seien dringend indiziert (Klagebeilage 8, S. 2). Am 23. bzw. 24. Oktober 2023 teilte die Mutter von A.___