1.3. Aus dem Schreiben der Gesuchgegnerin vom 25. April 2024 folgt, dass einerseits der Energielieferungsvertrag mit dem Gesuchsteller auf den 6. Mai 2024 gekündigt wurde und andererseits die Liegenschaft C am 7. Mai 2024 vom Netz getrennt werden sollte. Die beantragte vorsorgliche Massnahme zielt somit auf Energielieferung – und dafür vorausgesetzt – den Anschluss ans Elektrizitätsnetz ab.