Daran ändern auch die Ausführungen der Kläger nichts, dass sie über die Möglichkeit einer vorgezogenen (erneuten) Abklärung durch den SPD nicht informiert worden seien und die Sonderschulen nicht genügend Plätze aufweisen würden. Setzen sich Private aufgrund einer eigenmächtigen Einschätzung über klare gesetzliche Vorgaben hinweg, nehmen sie in Kauf, dass die Erfordernisse einer Leistungspflicht des Gemeinwesens nicht erfüllt sind. - 13 -