Weitergehende Leistungsansprüche, insbesondere beim Besuch von Privatschulen, garantieren die Verfassungsbestimmungen und das Schulgesetz nicht. Das verfassungsmässige Recht auf unentgeltlichen Grundschulunterricht vermittelt insbesondere keinen Anspruch auf optimale individuelle Schulung jedes einzelnen Kindes (Entscheid des Verwaltungsgerichts WKL.2011.2 vom 3. Februar 2012, Erw. II/3.2). - 11 -