den Aussagen des SPD könne ein solcher erst Ende 2024 bzw. Anfang 2025 ausgestellt werden. Auf eine allenfalls mögliche ausserordentliche und schnellere Abklärung seien die Kläger nie hingewiesen worden. Aufgrund der langen Wartelisten für die Sonderschulen des Kantons Aargau sei es sodann auch fast nicht möglich, dort einen Platz zu erhalten. Die Beschulung in der Privatschule X._____ sei daher eine Notlösung und kein privater Wunsch der Kläger. Eine andere Regelschule stelle keine Alternative dar. Die Probleme mit der Schule R._____ hätten dazu geführt, dass C._____ für eine stationäre psychologische Therapie angemeldet worden sei. Dieser Aufenthalt sei aufgrund der positiven Erfah-