2. 2.1. Die Kläger behaupten, dass eine Ausnahmesituation vorliege, weshalb die Schulkosten der Privatschule X._____ von der Beklagten übernommen werden müssten. Bei C._____ sei ADS, eine Lernschwäche und Dyskalkulie diagnostiziert worden. Auch ohne definitiven Bericht des SPD sei erwiesen, dass ihre Tochter in der Regelschule überfordert sei und eine andere Form der Beschulung benötige. Da sie sich bereits im letzten Schuljahr befinde, könne ein solcher Bericht auch nicht mehr innert nützlicher Frist eingeholt werden; gemäss den Aussagen des SPD könne ein solcher erst Ende 2024 bzw. Anfang 2025 ausgestellt werden.