1.2. Die Kläger behaupten bereits bezahlte Kosten von Fr. 6'300.00 sowie monatlich anfallende Kosten von Fr. 1'800.00 für das Schuljahr 2023/2024 respektive Fr. 1'825.00 für das Schuljahr 2024/2025. Aufgrund ihrer finanziellen Situation sei ihnen sodann ein "Rabatt für die ersten 5 Monate, bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt" gewährt worden. Die bereits bezahlten Kosten sowie der Rabatt werden nicht näher belegt und der beigelegte Schulvertrag für das Schuljahr 2024/2025 ist nicht unterzeichnet. Die be- -8-