Vorliegend als fällig zu betrachten sind die bereits angefallenen Schulkosten für das Schuljahr 2023/2024. Da der Schulvertrag mit der Privatschule X._____ für das ganze Schuljahr 2024/2025 abgeschlossen wurde, ist aus Praktikabilitätsgründen von einem weitergehenden schutzwürdigen Interesse auszugehen und die Klage für die gesamten Kosten vom 1. Januar 2024 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 zuzulassen. 7. Im vorstehend präzisierten Umfang ist auf die Klage einzutreten.