Vor der Klageerhebung ersuchten die Kläger die Beklagte darum, die Kosten für den Privatschulbesuch ihrer Tochter zu übernehmen (vgl. vorne lit. A/4). Der Stadtrat Q._____ lehnte den Antrag mit Beschluss vom 5. April 2024 ab (vgl. vorne lit. A/5). Damit ist das Vorverfahren durchgeführt. Eine weitergehende Bedeutung kommt dem Beschluss des Stadtrats Q._____ nicht zu.