1. Unsere Klage vom 18.04.2024 ist gut zu heissen. Die Schulkosten für die Privatschule X._____ in G._____ sind von der Stadt Q._____ per 01.01.2024 bis Ende Schuljahr Sommer 2025 vollumfänglich zu übernehmen. 2. Die Gerichtskosten sind dem Beklagen zu belasten und den Klägern zurück zu erstatten. 3. Die bereits durch die Kläger bezahlten Schulkosten sind den Klägern zurück zu erstatten. 7. Der Stadtrat Q._____ hält mit Eingabe vom 13. August 2024 an seinen Ausführungen in der Klageantwort fest und verzichtet Duplik. 8. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 30. Oktober 2024 beraten und entschieden.