4. Dieser Aufforderung kamen die Kläger mit Schreiben vom 19. Mai 2024 nach. Sie beziffern darin die monatlichen Schulkosten für das Schuljahr 2023/2024 auf Fr. 1'800.00 bzw. für das Schuljahr 2024/2025 auf Fr. 1'825.00 sowie das seit dem 1. Januar 2024 bereits bezahlte Schulgeld auf Fr. 6'300.00. 5. Der Stadtrat Q._____ beantragt in seiner Klageantwort vom 11. Juli 2024 die Abweisung der Klage, soweit darauf eingetreten werden könne. -4- 6. Mit Replik vom 19. Juli 2024 beantragen die Kläger (Originalzitat):