5. Die Stadt Q._____, Abteilung Bildung und Sport, Ausschuss Bildung, beschloss am 5. April 2024: Dem Antrag der Eltern um Kostenübernahme der Schulkosten für die Privatschule X._____ in G._____, für C._____, geb. tt.mm.jjjj, ab 01.01.2024, wird nicht entsprochen. C._____ bleibt der Sekundarschule R._____ zugeteilt. B. 1. Aufgrund einer falschen Rechtsmittelbelehrung reichten A._____ und B._____ am 18. April 2024 "Beschwerde" beim Schulrat des Bezirks Q._____ gegen den Beschluss vom 5. April 2024 ein und beantragten (Originalzitat):