3.2. Die Klägerin 2 wird verpflichtet, der Beklagten die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 9'000.00 zu 23 % mit Fr. 2'070.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Kläger 1 (Vertreter) die Klägerin 2 die Beklagte (Vertreterin) - 39 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten