7.2. Bei einer formell widerrechtlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses gesteht das Verwaltungsgericht dem betroffenen Arbeitnehmer in der Regel eine Entschädigung in der Höhe eines halben bis – bei einer schweren Gehörsverletzung – eines ganzen Monatslohns zu. Die streitgegenständliche Gehörsverletzung wiegt hier nicht schwer, weil der Kläger 1 das Anstellungsverhältnis bereits selbst auf Ende Mai 2024 gekündigt - 35 -