ein (Klagebeilage 9; Telefongespräch mit dem Leiter Finanzen vom 1. Dezember 2023). Der Kläger 1 folgte der Einladung nicht, worauf ihm die Beklagte noch am selben Tag eine Frist bis zum Freitag, 15. Dezember 2023 ansetzte, um schriftlich Stellung zu nehmen (Klagebeilage 10). Die Stellungnahme des Klägers 1 datiert vom 14. Dezember 2023 und wurde der Beklagten gemäss Verteiler vorab per E-Mail zugestellt (Klagebeilage 11). Bereits fünf Kalendertage später, am Dienstag, 19. Dezember 2023, sprach die Beklagte die fristlose Kündigung aus (Klagebeilage 2).