3.2.4 mit Hinweisen; vgl. zudem Urteil des Bundesgerichts 4A_368/2023 vom 19. Januar 2024, Erw. 4.2 [wonach bei einer fristlosen Kündigung bereits der blosse Verdacht einer schweren Verfehlung einen wichtigen Grund darstellen könne, "Verdachtskündigung"]).